Markenrecht

Einige auf der Website aufgeführte Produkte sind geschützte Produkte, die dem gewerblichen Rechtsschutz der Europäischen Union und einem eingetragenen Designschutz unterliegen. Sollte jemand diese Designs ohne Genehmigung des Rechteinhabers verwenden oder Schmuck mit identischem oder verwechselbar ähnlichem Design und Aussehen verkaufen, kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei jeder unbefugten Nutzung der auf der Website enthaltenen geistigen Produkte und eingetragenen Designschutzprodukte wird unser offizieller Rechtsvertreter (Dr. Zoltán Márton Benedeczki, 1126 Budapest, XII. Bezirk Beethoven utca 2/B) tätig.

Als Herstellerin der Memory Design Schmuckstücke und Inhaberin der Marke „Memory Design – in Schmuck versteckte Erinnerungen“ besitze ich die ausschließlichen Rechte an den geistigen Eigentumsrechten aller meiner Produkte sowie der Inhalte auf meiner Website und allen meinen Social-Media-Seiten.

Gemäß dem Gesetz über das Urheberrecht von 1999, Gesetz Nr. LXXVI. und den geltenden Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (im Folgenden: UrhG) ist jede Nutzung (z. B. die Herstellung von Repliken der Schmuckstücke, die Verwendung von Bildern der Schmuckstücke, die Verwendung von Entwürfen) unrechtmäßig, wenn keine Vereinbarung mit dem Urheberrechtsinhaber getroffen wurde.

Gemäß dem UrhG 16. § (1) Abs. hat der Urheber aufgrund des Urheberrechtsschutzes das ausschließliche Recht, das gesamte Werk oder einen identifizierbaren Teil davon in materieller und immaterieller Form zu nutzen und jede Nutzung zu genehmigen. Gemäß § (3) Abs. 16 hat der Urheber auch das ausschließliche Recht, die im Werk enthaltene charakteristische und originelle Form kommerziell zu nutzen und eine solche Nutzung zu genehmigen.

Gemäß § (4) Abs. 16 steht dem Rechteinhaber für die Nutzungsgenehmigung eine Gebühr zu.

Wenn der Rechteinhaber keine vertragliche Genehmigung erteilt oder keine Gebühr gezahlt wird, liegt eine unbefugte Nutzung vor.

Ich informiere Sie hiermit, dass ich im Falle einer Verletzung der Urheberrechte berechtigt bin, die im UrhG 94. § festgelegten zivilrechtlichen Konsequenzen geltend zu machen und gemäß den Regeln der zivilrechtlichen Haftung Schadensersatz zu fordern; die unbefugte Nutzung kann auch strafrechtliche Konsequenzen haben.